ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DER NAVITALO® GMBH
§1 Geltungsbereich
(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend ,,AGB‘‘ genannt) regeln den Verkauf von Produkten durch naVitalo® GmbH (Anbieter) an Sie, in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Abweichende AGB des Bestellers werden zurückgewiesen.
(3) Bitte lesen Sie diese Bedingungen aufmerksam, bevor Sie eine Bestellung an den Anbieter aufgeben. Durch Aufgabe einer Bestellung an den Anbieter erklären Sie sich mit der Anwendung dieser Verkaufsbedingungen auf Ihre Bestellung einverstanden.
(4) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Besteller durch den Anbieter in Text- oder Schriftform bekanntgegeben. Die neue Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als genehmigt, wenn deren Geltung nicht innerhalt 14 Tagen nach ihrer Übersendung in Schriftform widersprochen wird. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zugang bei dem Anbieter. Im Falle des Widerspruchs gilt die bisherige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zunächst fort, allerdings behält sich der Anbieter das Recht, den mit dem Besteller bestehenden Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Widerspruchs zu kündigen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Verträge können ausschließlich schriftlich in deutscher und englischer Sprache abgeschlossen werden.
(2) Die Angebote richten sich ausschließlich an Kunden (Lebensmittelhersteller,
-produzenten und -verarbeiter) mit einer Rechnungs- und Lieferanschrift in: Europa, Schweiz, Großbritannien, Norwegen, Brasilien und Peru.
(3) Die Präsentation der Waren auf der Internetseite stellt kein rechtlich wirksames Angebot dar. Durch die Präsentation der Ware wird der Besteller lediglich dazu aufgefordert ein Angebot zu machen.
(4) Die Bestellung stellt ein Angebot an der naVitalo® GmbH zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Besteller gibt ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben per E-Mail sendet.
(5) Der Kaufvertrag zwischen dem Anbieter und dem Besteller kommt erst durch eine Annahmeerklärung des Anbieters zustande. Diese erfolgt zum früheren der beiden Termine, entweder Zusendung der Ware oder Zusendung einer Versandbestätigung per E-Mail.
Beachten Sie, dass eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung keine Annahmeerklärung im zuvor genannten Sinne darstellt.
(6) Ihre Bestellungen werden bei uns nach Vertragsschluss gespeichert. Sollten Sie ihre Unterlagen zu Ihren Bestellungen verlieren, wenden Sie sich bitte per E-Mail oder Telefon an uns. Wir senden Ihnen eine Kopie der Bestelldaten zu.
§ 3 Kontraktabruf
Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart und schriftlich vom Anbieter bestätigt, gilt für Kontraktabrufe eine maximale Laufzeit von 24 Monaten, beginnend mit dem Tag des Kontraktabrufes. Nach Ablauf der maximalen Laufzeit ist der Besteller dazu verpflichtet, für die noch nicht abgenommene Menge, bereits erbrachte Vorleistungen und/oder Beschaffungen von Ausgangsstoffen und Material zu ersetzen.
§ 4 Preise und Versandkosten
(1) Preiskalkulationen werden nach Angaben des Bestellers erstellt. Änderungen des Leistungsinhalts berechtigen den Anbieter zur Preisanpassung, wobei er berechtigt ist, für den zusätzlichen Leistungsinhalt die bei Ihm üblichen Konditionen zu Grunde zu legen.
(2) Vereinbarungen über Preise und Leistungen beziehen sich, soweit nicht anders vereinbart ist, ab Lager/Werk (FCA). Weitere Kosten, wie Zölle, Frachten, Verpackung, Versicherungsprämien sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer werden hinzuberechnet.
(3) Bei Angeboten an unsere Besteller gelten die jeweils vereinbarten Incoterms.
(4) Unsere Preise verstehen sich ausschließlich in Euro. Bei Verkauf in fremder Währung sind wir berechtigt eventuelle Kursänderungen anzupassen.
§ 5 Zahlungsmodalitäten
(1) Der Besteller kann die Ware durch folgende Zahlungsart bezahlen: Rechnung mit Zahlungsziel nach 14 Tagen, wenn nicht anders vereinbart.
(2) Dem Besteller ist es nicht gestatten, die Ware durch das Senden von Bargeld oder Schecks zu bezahlen.
(3) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe vom üblichen Prozentsatz p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Der Anbieter behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden vorzuweisen und geltend zu machen.
(4) Der Besteller ist zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber dem Anbieter nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder seitens des Anbieters anerkannt sind.
(5) Für sämtliche Ansprüche aus den Geschäften zwischen dem Anbieter und dem Besteller wird ein Abtretungsverbot im Hinblick auf die Forderungen gegen den Anbieter vereinbart.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Das gilt auch für sämtliche zukünftige Lieferungen und zwar auch dann, wenn sich der Anbieter nicht bei jeder Bestellung ausdrücklich hierauf beruft. Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe der Kaufsache zu fordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn er sich im Verzug mit einer Zahlungspflicht befindet.
(2) Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Anbieter in Sinne von § 950 BGB ohne sich zu verpflichten. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von der Ziffer (1).
(3) Im Falle einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen ist der Besteller dazu verpflichtet den Anbieter unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt Prozent, so sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.
(5) Falls der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in welchem der Besteller die Ware fordert, unwirksam ist, so gilt diejenige Sicherheit für Ansprüche als vereinbart, die in den betreffenden Land wirksam vereinbart werden kann und dem Eigentumsvorbehalt wirtschaftlich am nächsten kommt. Der Besteller ist dazu verpflichtet erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
§ 7 Versand, Verpackungen und Gefahrübergang
(1) Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen alle unsere Lieferungen ab Lager/Werk. Zölle, Frachten, Verpackung, Versicherungsprämien sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer trägt der Besteller. Der Besteller ist für die Einhaltung der ausländischen Zoll und Einfuhrvorschriften selber verpflichtet.
(2) Die Gefahr an der gelieferten Ware geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Anbieters oder das Lager des von Ihm beauftragten Lagerhalters verlassen hat. Das gilt auch, wenn die Sendung mit Fahrzeugen des Anbieters geliefert wird.
(3) Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Andernfalls ist der Anbieter berechtigt, sie nach deren Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Bestellers zu lagern und sofort zu berechnen. Nimmt der Besteller die Lieferung nicht in zum vereinbarten Zeitpunkt ab, so ist er trotzdem verpflichtet den Kaufpreis zu zahlen.
§ 8 Lieferzeit/ Lieferfrist
(1) Der Beginn der seitens des Anbieter angegebenen Lieferzeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt seitens des Anbieters ausdrücklich vorbehalten.
(2) Gerät der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er vorsätzlich und schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, so ist der Anbieter berechtigt, den Ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, von dem Besteller ersetz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht zum Zeitpunkt, indem der Besteller in Annahmeverzug geraten ist, auf diesen über.
(3) Der Anbieter haftet im Fall des von Ihm nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche des Verzugs im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von maximal fünf Prozent des Lieferwertes, insgesamt jedoch nicht über 15 Prozent des Gesamtlieferwertes. Der Nettorechnungsbetrag der Handelsrechnung gilt als Lieferwert.
(4) Jede weiter Haftung für Schäden wegen Verzugs ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn sich der Verzug aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Anbieters beruht.
(5) Eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung auf Seiten des Bestellers kann gesetzt werden. Dadurch ist der Besteller nach fruchtlosem Ablauf berechtigt, vom Vertrag zurückgetreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen.
(6) Der Anbieter ist in einem für den Besteller zumutbaren Umfang zur Teillieferung und Teilleistung berechtigt.
(7) Die Einhaltung der Lieferverpflichtung durch den Anbieter setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Obliegenheiten und Verpflichtungen des Bestellers voraus.
§ 9 Selbstbelieferung
(1) Der Anbieter behält sein Recht zur Selbstbelieferung. Bei Lieferproblem oder Mängel wird der Anbieter befreit, soweit er aus einem entsprechenden zuvor geschlossenen Deckungsvertrag nicht richtig, nicht rechtszeitig oder überhaupt nicht beliefert werden und der Anbieter sich auf seine angemessene Frist auf Leistungsfreiheit berufe kann.
(2) Sollte es zu einer starken Gefährdung der Selbstbelieferung kommen, ist der Anbieter, nachdem er Kenntnis erlangt hat, dazu verpflichtet den Besteller unverzüglich zu informieren.
(3) Der Anbieter kann sich nur auf sein Selbstbelieferungsrecht berufen, wenn er dem Besteller zuvor ein konkretes Deckungsgeschäft geschlossen hat. Der Anbieter hat zuvor bereits ein konkretes Deckungsgeschäft geschlossen, wenn er am Tage des Abschlusses des Verkaufskontraktes mit dem Besteller im Besitz eines rechtsverbindlichen Einkaufskontraktes (Vertrages) mit einem Lieferanten ist.
§ 10 Zoll
(1) Wenn Sie Produkte bei dem Anbieter zur Lieferung außerhalb der Europäischen Union bestellen, können Sie Importzöllen und -steuern unterliegen, die erhoben werden, sobald die Ware den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren für die Zollabfertigung werden vom Besteller getragen.
(2) Ferner beachten Sie bitte, dass Sie bei Bestellungen beim Anbieter als Einführender angesehen werden und alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem Sie die Produkte erhalten, einhalten müssen. Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig und deshalb möchte der Anbieter darauf hinweisen, dass grenzüberschreitende Lieferungen der Öffnung und Untersuchung durch Zollbehörden unterliegen.
§ 11 Mängelgewährleistung/ Haftung
(1) Der Besteller hat Mängel der seitens des Anbieters gelieferten Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes, schriftlich dem Verwender mitzuteilen. Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht in diesem Zeitpunkt erkannt werden, sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Nichteinhaltung gilt die Ware als genehmigt, es sei denn der Mangel wurde vom Anbieter arglistig verschwiegen.
(2) Soweit der Mangel unter den Verpflichtungen von Ziffer (1) mitgeteilt wurde, ist der Besteller berechtigt eine Mängelbeseitigung oder eine Ersatzlieferung zu verlangen. Bei einer Mängelbeseitigung ist der Anbieter verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit diese nicht durch einen anderen Erfüllungsort erhöht werden.
(3) Ist der Anbieter zu einer Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder verzögert sich diese über angemessene Zeit hinaus aus Gründen, die seitens des Anbieters zu vertreten sind oder schlägt die Mängelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder eine entsprechende Herabsetzung als Kaufpreisminderung verlangen.
(4) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
(5) Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers verjähren nach sechs Monaten ab Gefahrübergang.
(6) Materialprüfungskosten auf Grund einer Reklamation des Kunden gehen zu dessen Lasten.
§ 12 Datenschutz/ Vertraulichkeit
(1) Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, dass seine Kontaktdaten mittels elektronischer Datenvereinbarung im Rahmen des Vertragsschlusses gespeichert und ggf. an Dritte weitergegeben werden, soweit dies zur Abwicklung des Vertrages erforderlich ist.
(2) Sämtliche Informationen, die im Rahmen des Vertragsschlusses bekannt geworden sind, sind gegenüber Dritten vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für Preisvereinbarungen.
(3) Jede Vertragspartei ist verpflichtet, alle nicht öffentlich zugänglichen Daten und Informationen vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den vorgesehenen Zweck zu verwenden. Daten und Informationen dürfen nur an Dritte weitergeleitet werden, die diese für die Vertragserfüllung benötigen.
(4) Die Verpflichtung der Vertraulichkeit gilt nicht für Daten und Informationen, die an Dritte aufgrund von gesetzlicher Verpflichtung bekannt gemacht werden müssen. Hierfür ist die andere Partei unverzüglich zu informieren.
§ 13 Schlussklausel
(1) Erfüllungsort
Der Erfüllungsort unter Kaufleuten ist ausschließlich der Sitz der jeweiligen tätigen Niederlassung des Bestellers, in Zweifelsfällen der Sitz der Hauptverwaltung des Bestellers.
(2) Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt weder Gültigkeit des Liefervertrages noch die Gültigkeit der übrigen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
(3) Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt ist der Anbieter berechtigt, ohne Gewährung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten. Ein etwaiges Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt hiervon unberührt. Als höhere Gewalt sind solche Fälle wie Krieg, Feuer, Streiks, Naturgewalten oder sonstige vergleichbare Fälle anzusehen.
(4) Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit den in diesem Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Geschäften ist Mülheim an der Ruhr.
(5) Rechtswahl
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter vollständigem Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechtsübereinkommens von 1980.
(6) Form
Soweit für Erklärungen die Schriftform verlangt wird, steht die Textform der Schriftform gleich, sofern sie den Aussteller erkennbar macht. Die Beweislast für den Zugang von E-Mails trägt deren Absender.
(7) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam oder im Einzelfall nicht anwendbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit einer sonstigen Bestimmung oder Vereinbarung nicht berührt. In diesem Fall wird die unwirksame Bestimmung durch wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.